In den sozialen Netzwerken aktiv zu sein, gehört für viele Garten- und Landschaftsbau-Betriebe inzwischen zum Alltag. Doch gerade bei der Gestaltung von Videos und Reels für Instagram oder Facebook gibt es ein Detail, das schnell übersehen wird – aber teuer werden kann: die rechtssichere Nutzung von Musik.

Ich selbst habe kürzlich eine Instagram-Story mit Musik gepostet und einen Link zu meiner Website eingefügt. Ein Freund machte mich darauf aufmerksam, dass diese Kombination aus Musik und kommerziellem Kontext problematisch sein kann. Und weil ich regelmäßig kreative Beiträge aus dem Garten- und Landschaftsbau sehe, teile ich diesen Social Media Tipp für den Galabau gern weiter*.

Musik in Social Media – was für Unternehmen gilt

Viele wissen nicht: Wer einen Business-Account auf Instagram oder Facebook nutzt, darf nicht automatisch auf dieselben Musikstücke zugreifen wie private Nutzer und Nutzerinnen. Auch wenn manche Titel verfügbar sind, heißt das noch lange nicht, dass sie für kommerzielle Zwecke (z. B. für einen Firmen-Post) genutzt werden dürfen.

Drei bessere Alternativen

1. Meta Sound Collection

Eine zuverlässige Quelle für rechtssichere Musik bietet die Meta Sound Collection – vorausgesetzt, das Unternehmen verfügt über ein Facebook-Unternehmenskonto. In der Meta Business Suite lässt sich diese Sammlung unter „Alle Tools“ aufrufen. Die dort enthaltenen Musikstücke sind für die kommerzielle Nutzung freigegeben.

Wer auch ohne Umweg über die Business-Suite auf Instagram posten möchte – so gehts:

• Titel in der Meta Sound Collection auswählen
• prüfen, ob sie auch über die Instagram-Audiofunktion verfügbar sind
• wenn ja: speichern und bedenkenlos verwenden

2. Lizenzfreie Musik kaufen

Wie bei Stockfotos gibt es auch Musik-Plattformen, auf denen du lizenzfreie Songs erwerben kannst – entweder per Abo oder als Einzeltrack. Wichtig: Schau dir genau an, ob (und wie) du den Künstler nennen musst. Das ist Teil der Lizenzbedingungen.

3. KI-generierte Musik
Auch Künstliche Intelligenz bietet neue Wege: Mit Tools wie Suno oder Udio lassen sich individuelle Musikstücke auf Basis von Textvorgaben („Prompts“) erzeugen. Für die kommerzielle Nutzung ist allerdings in der Regel ein kostenpflichtiger Pro-Plan erforderlich.

Rechtlich noch ungeklärt: Im Januar 2025 hat die GEMA Klage gegen Suno eingereicht – mit dem Vorwurf, dass die KI auf urheberrechtlich geschützte Werke trainiert wurde. Aktuell hat das zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf Nutzerinnen und Nutzer – die rechtliche Lage könnte sich jedoch ändern.

Lieber auf Nummer sicher gehen

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein kleiner Gartenbaubetrieb juristischen Ärger wegen der Nutzung von Songs internationaler Musikstars bekommt, mag gering erscheinen – ausgeschlossen ist sie nicht. Und: Auch wenn es sich „nur“ um einen Instagram-Post handelt – unerlaubte Musiknutzung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann im Ernstfall teuer werden.

Mein Tipp: Wer regelmäßig mit Musik auf Instagram arbeitet, sollte sich mit den Nutzungsrechten vertraut machen – und bei Unsicherheiten lieber auf rechtssichere Alternativen zurückgreifen.

*Dieser Post ist rein informativ und keine Rechtsberatung. Rechtssichere Auskünfte bekommst du nur bei einem Medienanwalt.

Foto: Vika Glitter auf Pixabay